Selbständige und Unternehmer
Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesfinanzhofs an der Zinsschranke reagiert das Bundesfinanzministerium mit einem Nichtanwendungserlass.
Über eine Bundesratsinitiative will Hessen mehrere Steueränderungen umsetzen lassen, darunter eine zeitlich befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung.
Das Finanzamt ist an die Angaben in den amtlichen AfA-Tabellen gebunden, der Steuerzahler kann aber auch eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen.
Im kommenden Jahr wird die Künstlersozialabgabe unverändert bei 5,2 % liegen.
Selbst bei einem Zwischenmietverhältnis und der daraus folgenden Doppelbesteuerung hält der Bundesfinanzhof die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für verfassungsgemäß.
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