Allgemeines
Infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber die Familienentlastung in zwei Stufen ab 2000 und 2002 neu regeln. Die erste Stufe ist nunmehr im Gesetz zur Familienförderung gesetzlich ab 2000 geregelt worden.
Am 1. Mai 2000 trat das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft. Es greift ins bestehende Vertragsrecht ein und führt zu nicht unwesentlichen Veränderungen.
Die Betriebsprüfungsordnung wird neugefaßt. Dabei soll es zu kleinen Änderungen kommen, die möglicherweise aber beträchtliche Auswirkungen zeigen werden.
Die Beschlagnahme von E-Mails ist nur zulässig, sofern sie unter die Überwachung der Telekommunikation zur Aufklärung besonders schwerer, einzeln aufgeführter Straftaten fällt.
Die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2000 endet am 31.05.2001.
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