Allgemeines
Wenn Sie keine neuen Freistellungsaufträge für das kommende Jahr stellen, werden die bisherigen Aufträge automatisch mit 56,37 % ihres bisherigen Freistellungsbetrages berücksichtigt.
Eine interessante Konstellation über den Kauf von und die Vermietung eines Hauses an einen Angehörigen hat den Segen der Finanzgerichte erhalten.
Familien profitieren überwiegend von den Änderungen, die die Koalition bis jetzt beschlossen hat.
Auf Selbstständige und Unternehmer kommen neben Belastungen auch eine Reihe von Entlastungen zu.
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.
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