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Steuererstattung

durch Änderung ab 2010

Steuererstattung durch Änderung ab 2010

wodurch:    a) bessere Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen

                  b) Tarifveränderungen

für wen:  - Arbeitnehmer mit Steuerklasse 3 – verheiratet mit einem Brutto  von 1.685 – 2.830 €

              - Alleinerziehende mit einem Brutto von 1.020 – 1.200 €

              - Arbeitnehmer der Steuerklasse 1 oder 4 zwischen 890 – 1.200 €

Diese Steuerzahler sollten jetzt für das Jahr 2010 auf jeden Fall eine Erklärung abgeben, da im Lohnsteuerverfahren noch nicht alle Änderungen umgesetzt wurden.

Ergebnis:   ca 90 % erhalten eine Erstattung

Tipp: frühzeitige Erklärung sichert frühzeitige Entlastung durch die Steueränderungen ab 2010

Bearbeitungsgarantie: Zwei Wochen in der Kanzlei bei vollständiger Belegeinreichung durch elektronische Übermittlung an das Finanzamt

Preis:    - nach Steuerberatergebührenverordnung und Schwierigkeitsgrad

            - Einzelveranlagung 60 – 90 €

            - Eheleute 90 – 180 €

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