Beitragsbemessungsgrenzen für 2025

Hohe Lohnabschlüsse im vergangenen Jahr führen dazu, dass die Beitragsbemessungsgrenzen in 2025 um rund 6,5 % steigen.

Wegen der inflationsbedingt hohen Lohnabschlüsse im vergangenen Jahr war bereits länger absehbar, dass die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte im kommenden Jahr deutlich steigen würden. Der Bundesrat hat im November die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 beschlossen, die die neuen Beitragsbemessungsgrenzen festlegt.

Die den Werten für 2025 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2023 lag im Bundesdurchschnitt bei 6,44 %. Das sind über zwei Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. Nachdem die Rentenangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland nun vollzogen ist, wird bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung zum ersten Mal nicht mehr zwischen West- und Ostdeutschland unterschieden. Wie bisher schon bei der Krankenversicherung gelten die Werte damit bundeseinheitlich.



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