Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen

Zu der Anfang 2019 in Kraft getretenen Neuregelung von Gutscheinen im Umsatzsteuerrecht hat das Bundesfinanzministerium nun weitere Anwendungsvorschriften herausgegeben.

Gutscheine spielen im Einzelhandel ebenso wie im Dienstleistungssektor eine bedeutende Rolle. Die korrekte Anwendung der steuerlichen Regelungen zu Gutscheinen ist jedoch nicht immer einfach. Das gilt umso mehr, als dass die EU 2016 neue umsatzsteuerliche Vorgaben für Gutscheine beschlossen hatte, die bereits zum 1. Januar 2019 in deutsches Recht umgesetzt wurden.

Mit Detailregelungen zu den Gutscheinvorgaben der EU, bei denen nicht mehr wie früher zwischen Waren- und Wertgutscheinen, sondern wischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen unterschieden wird, hat sich die Finanzverwaltung allerdings Zeit gelassen. Erst Ende 2020 und damit knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Gesetzeslage und nur kurz vor Ablauf der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze, die ebenfalls zu vielen Gutscheintransaktionen geführt hat, hat das Bundesfinanzministerium eine umfangreiche Verwaltungsanweisung zu Gutscheinen veröffentlicht.

In dieser Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses beantwortet das Ministerium nicht nur viele Zweifelsfragen zur neuen Rechtslage und gibt zahlreiche Beispiele dazu; es erkennt mit einer Nichtbeanstandungsregelung in Bezug auf die neuen Detailregelungen für ab dem 1. Januar 2019 und vor dem 2. Februar 2021 ausgestellte Gutscheine auch indirekt an, dass die Detailregelungen lange auf sich haben warten lassen.



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