Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Führerschein und Pkw-Umbau wegen Behinderung nicht abziehbar
Wer trotz Behinderung noch öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann, hat keinen Anspruch darauf, die Kosten für einen Führerschein oder den behindertengerechten Umbau des Autos als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.
Wertgutachten für Zugewinnausgleich nicht abziehbar
Die Kosten für ein Wertgutachten im Rahmen des Zugewinnausgleichs sind nicht steuerlich abziehbar.
Behandlungskosten nach Burn-Out
Behandlungskosten für eine Berufskrankheit könnten als Werbungskosten abgezogen werden. Allerdings sieht das Finanzgericht München zumindest ein Burn-Out-Syndrom nicht als reine Berufskrankheit an.
Abziehbarkeit von Prozesskosten
Für die Zukunft sind Verfahrenskosten aus Zivil- und anderen Prozessen zwar nicht mehr abziehbar, bis einschließlich 2012 bleibt die Abziehbarkeit aber weiter umstritten.
Änderungen für Privatleute und Familien
Neben kleineren Änderungen an verschiedenen Stellen ist es vor allem das gesetzliche Abzugsverbot für Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, das die meisten Steuerzahler früher oder später betreffen kann.
Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die rückwirkende Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten beim Steuertarif verfügt hat, hat der Bundestag bereits eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen.
Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen
Die Eltern von Zwillingen können gleichzeitig Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen, weil jeder Elternteil für jeweils eines der beiden Zwillingskinder Elterngeld beantragen kann.
Abzug von Kinderbetreuungskosten trotz Barzahlung
Auch wenn Kinderbetreuungskosten für die steuerliche Berücksichtigung eigentlich unbar zu zahlen sind, lässt das Finanzgericht Niedersachsen eine Ausnahme für Minijobs zu.
Erleichterungen und Hilfen für Hochwasseropfer
Auf das neueste Jahrhunderthochwasser haben der Fiskus, die Krankenkassen und andere Institutionen mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für die Betroffenen reagiert.
Kosmetische Operation als außergewöhnliche Belastung
Nur Kosten für medizinisch notwendige kosmetische Operationen sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück