GmbH-Ratgeber

Erbringung der Stammeinlage
Bei einer Insolvenz muss der GmbH-Gesellschafter nachweisen können, dass er die Stammeinlage in voller Höhe eingezahlt hat.
Geld statt Urlaub ist keine verdeckte Gewinnausschüttung
Eine Abgeltungszahlung für Urlaub, den der Gesellschafter-Geschäftsführer aus betrieblichen Gründen nicht nehmen konnte, ist keine verdeckte Gewinnausschüttung.
Überstundenvergütungen für Gesellschafter-Geschäftsführer
Die Zahlung von Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer stellt ein hohes steuerliches Risiko dar.
Pflichtveröffentlichungen einer GmbH
Gesellschaftsverträge, die nur den Bundesanzeiger als Pflichtveröffentlichungsblatt benennen, bedürfen der Klarstellung, ob die elektronische oder die Papierausgabe gemeint ist.
Klagerecht einer GmbH & Co. KG
Die Klage einer GmbH & Co. KG ist auch zulässig, wenn die Klageschrift keinen Hinweis auf die Vertretung der Gesellschaft und der Komplementär-GmbH enthält.
Die Finanzplanung der Großen Koalition
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
Einschränkung des Verlustabzugs für Kapitalgesellschaften
Das Finanzgericht Baden-Württemberg bezweifelt, dass die Einschränkung des Verlustabzugs für Kapitalgesellschaften verfassungsgemäß ist.
Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen
Bei gleicher Zusage an zwei Gesellschafter-Geschäftsführer mit gleicher Beteiligung steht beiden der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu.
Zuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer
Zuschläge, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhält, sind regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Haftung einer Limited
Die Gesellschafter-Haftung bei einer in Deutschland nicht eingetragenen Limited entspricht nicht der Haftung bei einer noch nicht eingetragenen GmbH.

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