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Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat Anfang September ein Transparenzregister mit aufkommensneutralen Hebesatzempfehlungen für die Kommunen zur Grundsteuerreform veröffentlicht. In dem Transparenzregister sind die Hebesätze ausgewiesen, die die einzelne Kommune festsetzen müsste, damit ihr Grundsteueraufkommen voraussichtlich für das Jahr 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 reformbedingt nicht steigt oder sinkt. Ein zentrales Versprechen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform war nämlich, dass die Kommunen die Reform nicht nutzen werden, um ein deutlich höheres Steueraufkommen aus der Grundsteuer zu erzielen, sondern den neuen Hebesatz so wählen werden, dass das Grundsteueraufkommen stabil bleibt. Verbindlich sind die Angaben in dem Transparenzregister nicht, aber wer über Grundbesitz in Schleswig-Holstein verfügt, kann sich anhand des Registers schon einen Eindruck von der ungefähren zukünftigen Höhe der Grundsteuer ab 2025 verschaffen, sofern die jeweilige Kommune dem Versprechen treu bleibt und vom Hebesatz im Transparenzregister nicht wesentlich nach oben abweicht. Für die Berechnung der zukünftig zu zahlenden Grundsteuer wird der vom Finanzamt festgesetzte neue Grundsteuermessbetrag mit dem neuen Hebesatz der Stadt oder Gemeinde multipliziert. Das Ergebnis ist die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer, deren tatsächliche Höhe die Immobilienbesitzer aber erst erfahren, wenn die Kommunen Anfang 2025 die neuen Grundsteuerbescheide versenden. |
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