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Um einer langjährigen Forderung der Deutschen Post AG nachzukommen, will der Gesetzgeber die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängern. Wenn aber die Briefe länger unterwegs sind, kann dies zu Problemen mit der aktuell geltenden Zustellungsfiktion von Steuerbescheiden am dritten Tag nach Aufgabe zur Post führen. Daher soll auch diese Zustellungsfiktion um einen Tag verlängert werden. Im Windschatten dieser Anpassungen plant die Bundesregierung, dass Steuerbescheide künftig auch an Samstagen bekannt gegeben werden können. In einer Stellungnahme zu der geplanten Gesetzesänderung spricht sich der Deutsche Steuerberaterverband gegen diese Änderung aus und fordert außerdem eine Verlängerung der Zustellungsfiktion auf fünf Werktage statt der geplanten vier Tage. |
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