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Der sprunghafte Anstieg der Inflation in 2022 hat auch zu höheren Lohnabschlüssen geführt. Das wirkt sich nun bei den Beitragsbemessungsgrenzen für 2024 aus. Das Bundesarbeitsministerium geht für 2022 von einem Lohnzuwachs von 4,13 % aus. Für die Krankenversicherung würde das zu einem Anstieg der Bemessungsgrenze um 2.250 Euro auf dann 62.100 Euro führen. Die Versicherungspflichtgrenze, die deutlich darüber liegt, würde sogar um 2.700 Euro auf dann 69.300 Euro steigen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze um 3.000 Euro im Westen auf dann 90.300 Euro und im Osten um 4.200 Euro auf 89.400 Euro steigen. Über diese Pläne müssen noch die Bundesregierung und der Bundesrat entscheiden. |
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