|
|
Die meisten staatlichen Hilfsmaßnahmen werden von den Ländern koordiniert und ausgeführt, sei es, weil diese für die Finanzämter zuständig sind und damit die steuerlichen Erleichterungen bearbeiten müssen, oder weil sie das vom Bund aufgelegte Soforthilfeprogramm verwalten und teilweise um eigene Hilfsprogramme ergänzen. Hier haben wir für Sie die wichtigsten Webadressen für die einzelnen Bundesländer zusammengestellt. Bitte bedenken Sie aber, dass sich die Inhalte und teilweise Adressen derzeit täglich ändern können. Baden-Württemberg Soforthilfe: Antragstellung bei und Vorprüfung durch IHK und HWK, Bewilligung durch L-Bank - dazu Antragsformular und Hinweise des Wirtschaftsministeriums Steuererleichterungen: Hinweise der Landesfinanzverwaltung und vereinfachtes Antragsformular für Stundungen und
Herabsetzung der Vorauszahlungen Bayern Soforthilfe: Online-Antrag bei den Bezirksregierungen und der Landeshauptstadt München - dazu Hinweise des Wirtschaftsministeriums Steuererleichterungen: vereinfachtes Antragsformular für Stundungen und
Herabsetzung der Vorauszahlungen Berlin Soforthilfe: Antrag und Informationen bei der Investitionsbank Berlin (IBB) Steuererleichterungen: Informationen und Download des Antragsformulars für steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus Brandenburg Soforthilfe: Antrag und Bearbeitung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Steuererleichterungen: Download des Antragsformulars für steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus Bremen Soforthilfe: Hinweise und Antrag bei der BAB Bremer Aufbau Bank sowie für Betriebe in Bremerhaven bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH Steuererleichterungen: Informationen und Download des Antragsformulars für steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus Hamburg Soforthilfe: Bundesprogramm und Hilfsprogramm für Unternehmen bis 250 Beschäftigte bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) Steuererleichterungen: Informationen der Hamburger Finanzämter und Download der Antragsformulare für Steuererleichterungen Hessen Soforthilfe: Antrag beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen - dazu auch weitere wichtige Informationen des Ministeriums Steuererleichterungen: Hinweise der Landesfinanzverwaltung zum Online-Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus Mecklenburg-Vorpommern Soforthilfe: Antrag einschließlich erweitertem Landesförderprogramm beim Landesförderinstitut MecklenburgVorpommern (LFI-MV) Steuererleichterungen: Hinweise des Finanzministeriums und vereinfachtes Antragsformular für Stundungen und
Herabsetzung der Vorauszahlungen Niedersachsen Soforthilfe: Antrag und weitere Hilfsangebote durch die NBank Steuererleichterungen: Hinweise des Finanzministeriums zu Steuererleichterungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus Nordrhein-Westfalen Soforthilfe: Antrag auf Soforthilfe an die Bezirsregierung über die zentrale Website des Landes sowie Hinweise dazu durch das Ministerium für Wirtschaft Steuererleichterungen: Hinweise der Landesfinanzverwaltung und vereinfachtes Antragsformular für Stundungen und
Herabsetzung der Vorauszahlungen Rheinland-Pfalz Soforthilfe: Antrag bei der und Abwicklung durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Steuererleichterungen: Hinweise der Landesfinanzverwaltung und Anträge für Steuererleichterungen aufgrund der Corona-Krise Saarland Soforthilfe: Antrag beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes Steuererleichterungen: vereinfachtes Antragsformular für Stundungen und
Herabsetzung der Vorauszahlungen Sachsen Soforthilfe: Antrag und weitere Hilfsprogramme bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) Steuererleichterungen: vereinfachtes Antragsformular für Stundungen und
Herabsetzung der Vorauszahlungen Sachsen-Anhalt Soforthilfe: Antrag per E-Mail an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt sowie weitere Informationen zu Hilfen in der Corona-Krise Steuererleichterungen: Hinweise des Finanzministeriums zu Steuererleichterungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus Schleswig-Holstein Soforthilfe: Antrag und Auszahlung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) - dazu ein offener Brief der IB.SH mit weiteren Hinweisen Steuererleichterungen: Hinweise des Finanzministeriums zu Steuererleichterungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus mit Link zum Antragsformular auf Steuerstundungen Thüringen Soforthilfe: Bearbeitung durch die Thüringer Aufbaubank; die Antragsannahme sowie
Vorprüfungen erfolgen auch über die IHK oder HWK - dazu FAQ der Aufbaubank zur Soforthilfe Steuererleichterungen: Kurzinformationen und Handlungsempfehlung für Unternehmen und Steuerpflichtige des Finanzministeriums zu Steuererleichterungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und vereinfachtes Antragsformular |
|
Impressum © 2005 Hillemann & Scharf |