GmbH-Gesellschafter hat kein Drittanfechtungsrecht

Ein Gesellschafter der GmbH kann direkt nicht gegen einen Steuerbescheid Einspruch oder Klage erheben, der an die GmbH gerichtet ist, auch wenn es um einen Feststellungsbescheid zum steuerlichen Einlagekonto geht.

Der Gesellschafter einer GmbH hat kein Drittanfechtungsrecht gegen einen gegen die GmbH ergangenen Feststellungsbescheid über das steuerliche Einlagekonto. Allein der Adressat eines Steuerbescheids ist befugt, gegen diesen Verwaltungsakt Einspruch oder Klage zu erheben, meint das Finanzgericht Schleswig-Holstein. Das gelte auch im Fall der Feststellung über das Einlagekonto, die eine Bindungswirkung für den Ertragsteuerbescheid des Gesellschafters hat. Die klagende Gesellschafterin hat gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.


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