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Auf Antrag von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein prüft der Bundesrat derzeit, ob die Einführung eines Freibetrags für selbst genutztes Wohneigentum bei der Grunderwerbsteuer möglich ist. Der Freibetrag soll sich nach der Familiengröße richten. Bisher ist allerdings noch nicht absehbar, ob und wie die Vorschläge umgesetzt werden. Damit wird sich die neue Bundesregierung befassen müssen. |
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