|
|
Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld wird durch eine von den Arbeitgebern getragene Umlage finanziert. Diese Insolvenzgeldumlage beträgt regulär 0,15 % des Arbeitslohns, wird aber jährlich in Abhängigkeit von den Einnahmen und der Entwicklung der Rücklagen angepasst. Die gute Konjunktur führt dazu, dass die Insolvenzgeldumlage im kommenden Jahr weiter sinken kann. Für 2017 liegt die Umlage noch bei 0,09 %, doch der Bundesrat hat jetzt einen Umlagesatz von 0,06 % für 2018 beschlossen. |
|
Impressum © 2005 Hillemann & Scharf |