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Im Herbst 2015 hatte die Finanzverwaltung verschiedene Erleichterungen bei der steuerlichen Anerkennung von Spenden für die Flüchtlingshilfe bekannt gegeben. Insbesondere können alle gemeinnützigen Organisationen Spenden für Flüchtlinge sammeln oder unverbrauchte Mittel zu deren Unterstützung verwenden, auch wenn die Satzung dies nicht vorsieht. Außerdem ist bei Flüchtlingen der Nachweis der Hilfsbedürftigkeit nicht notwendig. Die Erleichterungen waren bis zum 31. Dezember 2016 befristet, sind jetzt aber um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2018 verlängert worden. |
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