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Durch eine Panne bei der Finanzverwaltung sind im Juli bundesweit 28.787 Arbeitnehmer aus anderen Steuerklassen rückwirkend zum 1. Januar 2015 in die Steuerklasse I eingestuft worden. In einigen Fällen haben Arbeitnehmer im Juli deshalb kein Gehalt bekommen oder sollten laut der Lohnabrechnung sogar Geld zurückzahlen, um die höhere Steuer auszugleichen. Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten hat die Finanzverwaltung den Fehler am 29. Juli behoben, dabei aber neue Fehler erzeugt, weil für einige Arbeitnehmer nun statt der Steuerklasse III die Steuerklasse IV eingetragen ist. Auch im August drohen damit fehlerhafte Lohnabrechnungen. Die Finanzverwaltung rechnet nun mit Schadenersatzforderungen der Betroffenen. |
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