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Das Bundesfinanzministerium hat den Vorläufigkeitskatalog aktualisiert. Steuerbescheide ergehen damit nur noch vorläufig hinsichtlich der Frage, ob die Kosten für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium voll als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar sind. |
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