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Das Bundesfinanzministerium hat die Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung für ein bebautes Grundstück aktualisiert. Bei diesen Immobilien muss nämlich der Gesamtkaufpreis in einen Anteil für das Gebäude und einen Anteil für den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufgeteilt werden, um die AfA für das Gebäude ermitteln zu können. Mit der Excel-Datei, die das Ministerium auf seiner Website bereitstellt, können Steuerzahler entweder selbst eine Kaufpreisaufteilung erstellen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung prüfen. |
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