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Bis spätestens Dezember 2013 müssen alle Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug auf das ELStAM-Verfahren umgestellt haben. Die Zeit wird also knapp für die nach wie vor zahlreichen Arbeitgeber, die noch nicht mit dem ELStAM-Verfahren arbeiten. Seit Mitte September werden die betroffenen Arbeitgeber angeschrieben und mit einem Erinnerungsschreiben auf die Dringlichkeit der Umstellung aufmerksam gemacht. Die Oberfinanzdirektion Koblenz warnt außerdem, dass die Angaben auf der Papier-Lohnsteuerkarte nicht mehr aktuell sein könnten. Je nach verwendetem Lohnsteuerabrechnungsprogramm kann dies dazu führen, dass den Arbeitnehmern ein zu niedriger Lohn ausgezahlt wird. Diese negative Auswirkung ist für die Arbeitnehmer umso größer, je später ihr Arbeitgeber in das ELStAM-Verfahren einsteigt. Für einen reibungslosen Einstieg hat die Finanzverwaltung mehrere Anleitungen veröffentlicht. Auf der ELSTER-Website ist zum Beispiel der "ELStAM-Leitfaden für kleine und mittlere Arbeitgeber" abrufbar. Auch eine Videoanleitung ist verfügbar, die man bei YouTube mit dem Suchbegriff "ELStAM" einfach finden kann. |
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