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Mit dem Titel "Finanzamt holt sich Dschungel-Prämie" hat die FTD über eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs berichtet. Der hatte nämlich entschieden, dass die Gewinner von Reality-Shows wie DSDS und Dschungelcamp ihren Gewinn versteuern müssen. Weil die Teilnehmer über Wochen oder Monate an den Shows teilnehmen und es klare Verträge zur Teilnahme gibt, stuft der Bundesfinanzhof den Gewinn nun als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ein. |
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