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Ehegatten mit einem Oder-Konto müssen bei der Einzahlung größerer Beträge aufpassen, um eine unnötige Steuerbelastung zu vermeiden: Ist Ehegatten ein Oder-Konto jeweils hälftig zuzurechnen und hat der Ehemann Erlöse aus dem Verkauf einer Firmenbeteiligung auf dieses Konto einbezahlt, so hat er seiner Ehefrau die Hälfte der Einzahlungsbeträge freigebig zugewendet. Für diesen Teil muss die Ehefrau dann Schenkungsteuer zahlen, meint das Finanzgericht Nürnberg. |
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