Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die Steuererklärung muss bei der Antragsveranlagung innerhalb von vier Jahren beim Finanzamt eingereicht werden. weiter
Der Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung und lässt jetzt auch Prozesskosten zum Steuerabzug zu. weiter
Die Finanzverwaltung hat einen neuen Standard für die Datenbereitstellung bei der Lohnsteuer-Außenprüfung entwickelt. weiter
Die neue Software der Finanzämter rundet Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben zum Nachteil der Steuerzahler ab. weiter
Überraschend hat der Bundesrat beide aktuellen Steuergesetze mit Vereinfachungs- und Erleichterungsregelungen abgelehnt. weiter
Zumindest ein Teil der Finanzämter wird in den nächsten Monaten den durch die EHEC-Epidemie geschädigten Landwirten mit zinsfreien Stundungen und Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen entgegenkommen. weiter
Seite Zurück Seite Weiter

Inhaltsübersicht   Zurück

 

Impressum © 2005 Hillemann & Scharf