Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

In einem Gutachten für das Bundesverfassungsgericht bescheinigt die Bundesrechtsanwaltskammer dem Soli in seiner aktuellen Form gleich aus zwei Gründen Verfassungswidrigkeit. weiter
Ab 2025 sollen Unternehmen nach dem Willen des Fiskus den ersten Schritt zu einer kompletten Erfassung aller Umsätze durch das Finanzamt machen und für B2B-Umsätze nur noch elektronische Rechnungen verwenden. weiter
Das Bundesfinanzministerium hat die jährliche Positivliste mit den weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht. weiter
Nachdem es Alternativen zur Festsetzung von Aussetzungszinsen gibt, bestehen gegen deren Höhe keine verfassungsmäßigen Bedenken. weiter
Ein Verklicken beim Import der Daten in die Steuersoftware ist nicht mit einem Schreibfehler beim Ausfüllen der Steuererklärung vergleichbar und ermöglicht daher nicht die spätere Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheids. weiter
Solange der Steuerbescheid in Bezug auf den Soli vorläufig und beim Bundesverfassungsgericht bereits ein Musterverfahren anhängig ist, ist eine Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit des Solis nicht gerechtfertigt. weiter
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