Erbschaft und Schenkung

Eine Grundstücksschenkung im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes liegt erst dann vor, wenn der Erwerber des Grundstücks die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch verlangen kann. weiter
Die Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten erfolgt im Ertragswertverfahren. weiter
Der Wert von Stammaktien wird aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abgeleitet und umgekehrt. weiter
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