Erbschaft und Schenkung

Bei der Schenkung eines Grundstücks nach der Errichtung eines Gebäudes durch den Beschenkten kommen die Grundsätze der gemischten Schenkung zur Anwendung, um die Bereicherung des Beschenkten zu ermitteln. weiter
Schenkungen, die Sie vom Erblasser zu dessen Lebzeiten innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall erhalten haben, werden mit dem Erbe zusammengerechnet. weiter
Zuwendungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Eigentum an einem Familienwohnheim verschafft, sind schenkungsteuerfrei. weiter
Wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung als Abfindung für den Verzicht auf einen Erb- oder Pflichtteil sind nicht steuerpflichtig. weiter
Wird Ihnen Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes Geld geschenkt, handelt es sich regelmäßig um eine mittelbare Grundstücksschenkung. weiter
Ein Grundstück zählt nur dann zum Betriebsvermögen, wenn es sich im alleinigen Eigentum des Betriebsinhabers befindet. weiter
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