Erbschaft und Schenkung

Mit der Auszahlung des beanspruchten Pflichtteils wird unwiderrufbar und unumkehrbar auf den gesetzlichen Erbteil verzichtet. weiter
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft hat, anders als die Ehe, kein erbschaftssteuerliches Privileg. weiter
Unterstützungskassen und Pensionsfonds sind nicht dazu verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber eine Anzeige zu machen, bevor sie Renten an die Hinterbliebenen des Erblassers auszahlen. weiter
Errichten Eheleute zwei inhaltlich identische Testamente, kann daraus alleine noch nicht auf ein gemeinschaftliches Testament geschlossen werden. weiter
Der Kompromiss zur Gegenfinanzierung der Steuerreform enthält auch eine bisher kaum beachtete Steuererhöhung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. weiter
Ein Erbvertrag hindert den Erblasser nicht daran, durch Verfügungen sein eigenes Vermögen und gleichzeitig den Nachlass zu verändern und zu vermindern. weiter
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