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Erbschaft und Schenkung
Die Unterhaltsleistung an ein Kind des Erblassers aufgrund einer testamentarischer Anordnung ist steuerfrei, wenn das Kind schon zu Lebzeiten auf seinen Pflichtteil verzichtet hat. weiter
Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegenüber dem Erben löst auch die Erbschaftsteuerpflicht aus. weiter
Ein Erbe kann auch die Steuerberatungskosten für die Steuererklärung des Erblassers als Sonderausgaben geltend machen. weiter
Voraussetzung für eine mittelbare Grundstücksschenkung ist, dass das Geld für den Kauf noch vor Abschluss des Kaufvertrags zugesagt wird. weiter
Eine Kettenschenkung kann erhebliche Steuervorteile bieten - allerdings nur, wenn das Finanzamt keinen Grund hat, einen Gestaltungsmissbrauch anzunehmen. weiter
Die Vergütung eines Testamentsvollstreckers unterliegt nur der Einkommensteuer, jedoch nicht der Erbschaftsteuer. weiter
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