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Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Aufwendungen für den fehlgeschlagenen Erwerb einer GmbH-Beteiligung sind weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben. weiter
Wenn Sie keine neuen Freistellungsaufträge für das kommende Jahr stellen, werden die bisherigen Aufträge automatisch mit 56,37 % ihres bisherigen Freistellungsbetrages berücksichtigt. weiter
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe. weiter
Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften wird erst im Jahr der Verrechnung entschieden. weiter
Kapitalerträge sind immer wieder ein beliebtes Opfer der deutschen Steuerpolitik - so auch jetzt. weiter
Für die Steuerfreiheit von Zinsen aus ausländischen Lebensversicherung ist es nicht notwendig, dass die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge erfüllt sind. weiter
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