Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Aufwendungen für das Insolvenzverfahren können allenfalls in bestimmten Fällen mit im Rahmen der Vermögensverwertung erzielten Gewinnen verrechnet werden. weiter
Von den in 2023 gezahlten Rentenleistungen unterlagen 68 % der Steuerpflicht, auch wenn längst nicht jeder Rentner über den Grundfreibetrag kommt und tatsächlich Einkommensteuer zahlen muss. weiter
An der Verfassungskonformität der betragsmäßigen Höchstgrenze für die Verlustverrechnung von Termingeschäften bestehen ernsthafte Zweifel. weiter
Lässt sich im Nachgang nicht mehr nachweisen, dass die Kapitalertragsteuer bei einem Cum/Ex-Geschäft tatsächlich einbehalten wurde, kann das Finanzamt nachträglich zu viel erstattete Steuerbeträge zurückfordern. weiter
Der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte der betroffenen Steuerzahler. weiter
Mit Verzögerung und deutlich reduziertem Umfang ist das Wachstumschancengesetz doch noch verabschiedet worden und in Kraft getreten. weiter
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