Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Kindergeld kann trotz gestellten Scheidungsantrags weiterhin bezogen werden. weiter
Eine Kindergeldzulage muss auch gewährt werden, wenn bei Nutzungsbeginn des Eigenheims kein Kindergeld bezogen wird. weiter
Aufwendungen für die Pflege von Eltern oder Kindern können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. weiter
Ehegatten, die beide steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, haben ein Wahlrecht bei der Steuerklassen für den Lohnsteuerabzug. weiter
Bei der Ermittlung der tatsächlichen Einkünfte des Kindes dürfen keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. weiter
Zusammenveranlagte Eheleute zahlen die Einkommensteuer regelmäßig als Gesamtschuldner. weiter
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