Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Vermögenswirksame Leistungen Ihres Kindes sind als eigene Einkünfte des Kindes einzustufen. weiter
Das Vermögen eines behinderten Kindes darf bei der Beurteilung, ob das Kind sich selbst unterhalten kann, keine Rolle spielen. weiter
Der Kindergeldanspruch entfällt grundsätzlich mit der Heirat Ihres Kindes ab dem auf die Heirat folgenden Monat. weiter
Die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar. weiter
Während des Zivil- und Wehrdienstes besteht kein Anspruch auf Kindergeld. weiter
Ein ablehnender Kindergeldbescheid bindet nur bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe. weiter
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