Allein der Antrag auf Exmatrikulation führt noch nicht zur sofortige Beendigung des Studiums und dem damit verbundenen Verlust des Kindergeldanspruchs. weiter
Ausländer, die nur geduldet sind, haben keinen Anspruch auf Kindergeld, meint der Bundesfinanzhof. Das Finanzgericht Köln hat aber noch verfassungsrechtliche Bedenken. weiter
In einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen Ausbildungsende und Beginn des Wehr- oder Zivildienstes können Eltern weiter Kindergeld erhalten. weiter