Auch wenn ein Kind besonders schnell seinen Schulabschluss macht, haben seine Eltern erst ab dessen Volljährigkeit Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag. weiter
Auch wenn Ehepartner die getrennte Veranlagung beantragen, kann das Finanzamt die zumutbare Belastung auf der Grundlage des gemeinsamen Einkommens berechnen. weiter