Die zumutbare Belastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen fällt durch ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs in vielen Fällen künftig niedriger aus. weiter
Die verschiedenen Aufwandsentschädigungen, die ein ehrenamtlicher Schöffenrichter erhält, sind teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig. weiter
Auch bei bereits bestandskräftigen Steuerbescheiden ist eine nachträgliche Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs bei einer Bonuszahlung der Krankenkasse möglich. weiter