Die Finanzverwaltung akzeptiert nun eine generelle Vorsteueraufteilung für Anschaffungs- und Herstellungskosten bei gemischt genutzten Gebäuden. weiter
Wenn die Renovierung eindeutig der geplanten Vermietung zuzurechnen ist, kann auch die typisierende Betrachtung des Bundesfinanzhofs durchbrochen werden. weiter