Die Zahlung an den Grundstücksnachbarn für eine zusätzliche Zufahrtsmöglichkeit erhöht in der Regel den Wert des Grundstücks und führt damit zu nachträglichen Anschaffungskosten. weiter
Weil die endgültige Belastung aufgrund unterschiedlicher Berechnungsverfahren vergleichbar ist, sind unterschiedliche Grundsteuermesszahlen nicht verfassungswidrig. weiter