|

|
Einkommensteuer - Immobilien
Wenn der Hausverwalter die eingezahlte Instandhaltungsrücklage veruntreut, kann der Vermieter den Betrag als Werbungskosten ansetzen. weiter
Auf das neueste Jahrhunderthochwasser haben der Fiskus, die Krankenkassen und andere Institutionen mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für die Betroffenen reagiert. weiter
Auch bei langjährigem Leerstand einer Wohnung kann eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegen, die den Abzug der Ausgaben als Werbungskosten ermöglicht. weiter
Nur wenn die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, kommt der Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund des Verkaufs der Immobilie als Werbungskosten in Frage. weiter
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Schuldzinsen für eine vermietete Immobilie auch nach deren Verkauf noch als nachträgliche Werbungskosten abziehbar. weiter
Auch eine drastische Minderung der erzielbaren Miete rechtfertigt keine Sonderabschreibung auf die Bausubstanz der Immobilie. weiter
Inhaltsübersicht Zurück
|

|
|