Einkommensteuer - Immobilien

Der Bundesfinanzhof hat ernstliche Zweifel daran, dass ein Investitionsabzugsbetrag für eine Photovoltaikanlage allein wegen der rückwirkend eingeführten Steuerbefreiung rückgängig zu machen ist. weiter
Aufwendungen für das Insolvenzverfahren können allenfalls in bestimmten Fällen mit im Rahmen der Vermögensverwertung erzielten Gewinnen verrechnet werden. weiter
Nachträgliche Ausgaben für eine inzwischen steuerbefreite Photovoltaikanlage können möglicherweise doch geltend gemacht werden. weiter
Auch wenn das Finanzamt bei der Anforderung von Unterlagen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung beachten muss, steht diese regelmäßig nicht der Zulässigkeit einer solchen Anforderung entgegen. weiter
Der Finanzausschuss des Bundestags hat das Jahressteuergesetz 2024 beraten und zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. weiter
Die Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme gibt es erst, wenn diese abgeschlossen ist, was auch die vollständige Bezahlung der Rechnung voraussetzt. weiter
Seite Weiter

Inhaltsübersicht   Zurück

 

Impressum © 2005 Hillemann & Scharf