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Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Haben Sie keine Kenntnis von der Möglichkeit des Vorkostenabzugs, liegt kein grobes Verschulden vor. weiter
Aufwendungen, die für die Veräußerung eines Eigenheims wegen eines beruflich veranlassten Umzugs gemacht werden, sind keine Werbungskosten. weiter
Freiwillige Unfallversicherungen des Arbeitnehmers werden steuerrechtlich unterschiedlich behandelt. weiter
Ein Arbeitnehmer kann bei einem betrieblichen Kfz bei den Werbungskosten eine größere Entfernung ansetzen als der Arbeitgeber bei der Versteuerung des Sachbezugs. weiter
Häusliche Arbeitszimmer müssen eng in die private Lebenssphäre eingebunden sein. weiter
Die Beurteilung, ob ein Umzug nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen veranlaßt ist, erfolgt nach sicheren und nachvollziehbaren Kriterien. weiter
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