Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Zukünftig soll bei Elektrofahrzeugen der Akku bei der Besteuerung der privaten Nutzung nicht mehr zum Listenpreis gerechnet werden. weiter
Der Jagdschein hat zu viel mit einem privaten Hobby zu tun, um die Kosten für die Jägerprüfung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend zu machen. weiter
Bald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen. weiter
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann. weiter
Ein teures Studium oder eine kostspielige Ausbildung zum Pilot lässt sich dank neuer Urteile zumindest auf Umwegen in voller Höhe steuerlich geltend machen. weiter
Die Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte ist noch kein Anscheinsbeweis für eine weitergehende Privatnutzung. weiter
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