Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Für ein gemeinsam genutztes häusliches Arbeitszimmer kann jeder Nutzer den vollen Höchstbetrag von 1.250 Euro steuerlich geltend machen. weiter
Während einer krankheitsbedingten Fahruntüchtigkeit entsteht für den Dienstwagen kein geldwerter Vorteil, wenn mit dem Arbeitgeber ein entsprechendes Nutzungsverbot vereinbart ist. weiter
Dass bei Fahrten zur Arbeit mit dem eigenen Auto anders als bei öffentlichen Verkehrsmitteln nicht die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden können, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Gleichbehandlung. weiter
Für einen Leiharbeitnehmer ist der Betrieb des Entleihers im Regelfall nicht die erste Tätigkeitsstätte, womit die vollen Fahrtkosten statt nur der Entfernungspauschale angesetzt werden können. weiter
Mit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell soll die betriebliche Altersversorgung ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht werden. weiter
Zahlungen des Arbeitnehmers für bestimmte Betriebskosten des Dienstwagens mindern auch bei der 1 %-Regelung den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil. weiter
Seite Zurück Seite Weiter

Inhaltsübersicht   Zurück

 

Impressum © 2005 Hillemann & Scharf