Selbständige und Unternehmer

Aufwendungen für angemietete Kellerräume, die nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienen, sind auch dann unbeschränkt als Betriebsausgaben, bzw. Werbungskosten abzugsfähig, wenn sich die Kellerräume im selben Gebäude wie die Wohnung des Steuerpflichtigen befinden. Die für häusliche Arbeitszimmer geltende Abzugsbeschränkung ist insoweit nicht anwendbar. weiter
Beim Ausscheiden eines Kommanditisten kann die Einlageforderung der Gesellschaft gegen ihn nicht mehr isoliert geltend gemacht werden. weiter
In Folge des Steuerbereinigungsgesetzes ist die Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben neu geregelt worden. weiter
Die Investitionszulage zählt nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. weiter
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 bekannt gemacht. weiter
Der Gesetzentwurf zum Entschließungsantrag des Bundesrates liegt vor. Damit wird der Forderung der Länder nach zusätzlichen Änderungen an der Steuerrefrom entsprochen. weiter
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