|
|

|
Selbständige und Unternehmer
Der Abschluss eines Werkvertrags verpflichtet den Unternehmer, unverzüglich mit der Herstellung des Werkes zu beginnen, es sei denn, Sie haben einen ausdrücklichen Vorbehalt in den Vertrag aufgenommen. weiter
Das deutsche Schuldrecht, das auch die Gewährleistungsansprüche bestimmt, wird noch in diesem Jahr grundlegend geändert. weiter
Mit der Übernahme der Firma eines Kaufmanns übernehmen Sie auch alle Verbindlichkeiten dieser Firma. weiter
Mit einem Scheck über einen kleinen Teil der Forderungen versuchen Schuldner manchmal, den Erlass der Restschuld zu erreichen. weiter
Statt einer Sicherungshypothek kann ein Bauunternehmer jetzt auch eine Sicherheitsleistung verlangen. weiter
Zu Beginn dieses Jahres wurden die Betriebsgrößenklassen geändert, die dafür verantwortlich sind, wie oft Ihr Unternehmen geprüft wird. weiter
Inhaltsübersicht Zurück
|

|
|