Selbständige und Unternehmer

Die Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich der Betriebsveräußerung oder -aufgabe erhöht den steuerbegünstigtem Betriebsaufgabegewinn. weiter
Die Anrechnung von Gewerbesteuer ist nur dann möglich, wenn auch Einkommensteuer festgesetzt wird. weiter
Nicht abziehbare Schuldzinsen dürfen nicht nochmals als Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer den Gewerbeertrag erhöhen. weiter
In der Praxis treten offenbar immer wieder Unsicherheiten auf, wie Leergut und Pfandgeld bilanzsteuerlich zu behandeln sind. weiter
Der Bundesfinanzhof lässt die Grundsätze der doppelten Haushaltsführung ausnahmsweise auch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft zu. weiter
Durch eine Betriebsverpachtung lässt sich die mit einer Betriebsaufgabe verbundene Aufdeckung der stillen Reserven vermeiden. weiter
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