Ein Bausachverständiger für Bodenbeläge, der sich seine Kenntnisse selbst angeeignet hat, ist kein Freiberufler und damit gewerbesteuerpflichtig. weiter
Die Übernahme von Verbindlichkeiten durch eine GbR, die allein dem Zweck dient, Privatausgaben in den steuerlichen Bereich zu verlagern, ist ein Gestaltungsmissbrauch. weiter
Anders als bei börsennotierten Aktien und Aktienfonds ist bei festverzinslichen Wertpapieren in der Regel keine Teilwertabschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung möglich. weiter
Die für einen Investitionsabzugsbetrag notwendige Dokumentation der Investitionsabsicht kann auch noch im Einspruchs- oder Klageverfahren nachgewiesen werden. weiter