Selbständige und Unternehmer

Ein Steuererstattungsanspruch ist in der Bilanz erst dann zu aktivieren, wenn er vom Finanzamt nicht mehr bestritten wird. weiter
Die Rückstellung für zusätzlich fällige Gewerbesteuer nach einer Betriebsprüfung ist im Jahr der Prüfung zu bilden und damit nicht rückwirkend möglich. weiter
Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, in welchem Umfang ein Verlustausgleich bei der Berechnung der Einkommensteuerermäßigung für die Gewerbesteuer möglich ist. weiter
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt ein rein privates Risiko ab und führt daher auch nicht anteilig zu Werbungskosten oder Betriebsausgaben. weiter
Die Finanzverwaltung hat die anhängigen Einsprüche zur 1 %-Regelung per Allgemeinverfügung abgewiesen. weiter
Die Gestaltung von Werbeanzeigen ist eher handwerklich als künstlerisch geprägt und daher keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit, die der Gewerbesteuer unterliegt. weiter
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