Umsatzsteuer

Für die umsatzsteuerfreie Lieferung an Unternehmen in den neuen Mitgliedssaaten der EU gilt eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2004. weiter
Seit dem 1. Januar gilt eine erweiterte Haftung für Umsatzsteuerschulden der Lieferanten - vorausgesetzt, die Preisgestaltung des Lieferanten gibt Anlass zum Misstrauen. weiter
Zum 1. April 2004 wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf fast die gesamte Baubranche ausgedehnt. weiter
Das EU-Recht lässt es zu, dass man Geschäftsessen nicht nur zu 70 %, sondern zu 100 % bei der Vorsteuer berücksichtigen kann. weiter
Steuernummern müssen bei Dauerrechnungen nur in solchen Verträgen enthalten sein, die nach dem 31. Dezember 2003 geschlossen wurden. weiter
Zukünftig ist unter gewissen Voraussetzungen auch der Abtretungsempfänger einer Forderung für die Umsatzsteuer aus dieser Forderung haftbar. weiter
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