Umsatzsteuer

Ab dem 1. Januar 2007 gilt der um 3 % erhöhte Umsatzsteuersatz von 19 %. Damit verbunden ist eine Fülle von Übergangs- und Sonderregelungen. weiter
Die Umsatzsteuerbefreiung für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gelten nicht für eine Gesellschaft, die ihr einziges Vermietungsobjekt verkauft. weiter
Da ein Schadensersatz keine Minderung des ursprünglichen Kaufpreises ist, führt er auch nicht zu einer Vorsteuerberichtigung. weiter
Erstattet der erste Unternehmer in einer Leistungskette dem Endverbraucher einen Teil des gezahlten Leistungsentgelts oder gewährt er ihm einen Preisnachlass, mindert sich dadurch die Bemessungsgrundlage dieses Unternehmers. weiter
Nachdem die Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes zum 1. Januar 2007 jetzt feststeht, können Sie sich durch rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung einigen Ärger bei der Umstellung sparen. weiter
Einnahmen-Überschuss-Rechner können den im Vorjahr vergessenen Betriebsausgabenabzug für die Vorsteuer nicht im laufenden Jahr nachholen. weiter
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