Umsatzsteuer

Auch wenn der Umsatz im laufenden Jahr sehr sicher wieder innerhalb der Kleinunternehmergrenze liegen wird, kommt es für den Kleinunternehmerstatus vor allem auf den Umsatz im Vorjahr an. weiter
Die Finanzverwaltung überwacht täglich viele tausend Transaktionen im Internet, um Händler aufzuspüren, die keine Umsatzsteuer abführen. weiter
Verbucht ein Unternehmen Über- und Doppelzahlungen seiner Kunden erst in späteren Jahren als erfolgswirksame Geldeingänge, ändert dies nichts an der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. weiter
Immer wieder gibt es Zweifelsfragen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung durchlaufender Posten bei Rechtsanwälten und Notaren. weiter
Catering-Unternehmen, die neben der Lieferung von Speisen und Getränken zusätzliche Dienstleistungen erbringen, dürfen nicht den ermäßigten Umsatzsteuersatz geltend machen. weiter
Einnahmen-Überschuss-Rechner können die im Januar gezahlte Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe dem Vorjahr zuordnen. weiter
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